KfW-Zuschuss 458 · Heizungstausch

Heizungsförderung beantragen – bis zu 80 % Zuschuss für Ihre neue Heizung

Sie tauschen Ihre Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe, Pelletheizung oder Fernwärme? Wir prüfen Kosten und Boni, erstellen die Bestätigung zum Antrag (BzA) und nach dem Einbau die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sie stellen den Antrag mit unserer Ausfüllhilfe in wenigen Minuten selbst.

  • BzA und BnD zum Festpreis
  • Unabhängig vom Heizungsbauer
  • Energieeffizienz-Experte, komplett online

Bis 31.01.2027 beantragen: Danach sinken Klimageschwindigkeitsbonus (16 % → 12 %) und förderfähige Kosten (28.000 € → 27.250 €).

Heizungsförderung komplett: BzA + BnD

299 € Festpreis inkl. USt.

Unser Honorar zählt zu den förderfähigen Kosten. Mit 30 % Grundförderung erhalten Sie 89,70 € davon zurück, solange der Förderhöchstbetrag nicht ausgeschöpft ist.

  • Prüfung von Heizung, Angebot, Kosten und Boni
  • Bestätigung zum Antrag (BzA) mit 15-stelliger BzA-ID
  • Ausfüllhilfe: jedes Feld in „Meine KfW“ mit Ihrem Wert
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die Auszahlung
  • Rückfragen per E-Mail und Telefon
Jetzt für 299 € beauftragen

Bezahlung per PayPal · danach Online-Formular (ca. 10 Minuten) · BzA meist in 1–2 Werktagen

Heizungstausch

Welche Heizung fördert die KfW?

Gefördert wird der Einbau einer klimafreundlichen Heizung in ein bestehendes Wohngebäude – fossile Heizungen fördert die KfW nicht. Das sind die wichtigsten Varianten und worauf es jeweils ankommt.

  • Wärmepumpe

    Die häufigste Lösung – als Luft-Wasser-Wärmepumpe, mit Erdwärme oder Grundwasser. Wichtig ist eine Anlage aus der Liste förderfähiger Wärmepumpen des BAFA. Ab dem 1. Quartal 2027 plant der Bund einen Bonus für in Europa hergestellte Wärmepumpen.

  • Pellet- oder Holzheizung

    Ab 5 kW Leistung. Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur in Kombination mit Solarthermie, Photovoltaik oder Wärmepumpe. Den früheren Zuschlag für geringen Staubausstoß gibt es seit 21.07.2026 nicht mehr.

  • Fernwärme & Gebäudenetz

    Der Anschluss an ein Wärmenetz oder ein gemeinsames Gebäudenetz – auch die Erneuerung eines bestehenden Anschlusses.

  • Solarthermie

    Sonnenkollektoren für Warmwasser und Heizung – allein oder als Ergänzung zu einer anderen geförderten Heizung.

  • Hybridheizung

    Wärmepumpe mit Gas- oder Ölkessel: Gefördert wird nur der Wärmepumpen-Anteil, und den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nicht.

  • Brennstoffzelle & Wasserstoff

    Brennstoffzellenheizungen werden gefördert, bei wasserstofffähigen Heizungen nur die Mehrkosten gegenüber einer normalen Anlage.

Ihre alte Heizung: Wann gibt es den Klimageschwindigkeitsbonus?

Diesen Bonus erhalten Sie zusätzlich zur Grundförderung, wenn Sie eine alte, noch funktionierende Heizung ersetzen und selbst im Haus wohnen. Nach dem Tausch darf nicht mehr mit Öl oder Gas geheizt werden.

Aktuell 16 % – ab 01.02.2027 nur noch 12 %, ab August 2028 entfällt er.

Unabhängig vom Alter Ölheizung, Kohleheizung, Gasetagenheizung, Nachtspeicherheizung
Ab 20 Jahren Betrieb Gas-Zentralheizung, Holz- oder Pelletheizung
Kein Bonus Defekte Heizung, vermietete Wohnung, Gasheizung unter 20 Jahren

Grundlagen

BzA und BnD: die zwei Nachweise für Ihre Heizungsförderung

Die BzA ist die Voraussetzung für den KfW-Zuschuss 458. Sie bestätigt, dass Ihre geplante Heizung die technischen Mindestanforderungen der Förderung erfüllt, und legt die förderfähigen Kosten fest. Mit der BzA erhalten Sie eine 15-stellige BzA-ID – ohne diese ID können Sie den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ nicht abschicken. Die BzA ist 6 Monate gültig.

Nach dem Einbau folgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD). Sie belegt, dass die Heizung wie beantragt umgesetzt wurde – erst damit zahlt die KfW den Zuschuss aus. Bei uns sind beide Nachweise im Festpreis von 299 € enthalten.

Erstellen dürfen die BzA ein Energieeffizienz-Experte oder der ausführende Fachbetrieb. Viele Heizungsbauer bieten das mit an. Zu uns kommen Sie, wenn Ihr Fachbetrieb die BzA nicht erstellt – oder wenn Sie Kosten und Boni vor dem Antrag unabhängig prüfen lassen möchten. Denn was in der BzA steht, lässt sich später nicht mehr nach oben korrigieren.

Ablauf

In fünf Schritten vom Angebot bis zur Auszahlung

  1. Angebot & Vertrag einholen

    Angebot des Fachbetriebs und Liefer-/Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung.

  2. Beauftragen & Angaben erfassen

    Per PayPal bezahlen, dann im Online-Formular Heizung und Gebäude angeben und Angebot und Vertrag hochladen.

  3. BzA & Ausfüllhilfe erhalten

    Wir prüfen Ihr Vorhaben und senden Ihnen die BzA sowie Ihre persönliche Ausfüllhilfe.

  4. Antrag bei der KfW stellen

    Sie stellen den Antrag in „Meine KfW“. Die Zusage kommt oft innerhalb weniger Minuten, danach kann Ihr Fachbetrieb loslegen.

  5. BnD erhalten, Zuschuss abrufen

    Nach dem Einbau senden Sie uns Schlussrechnung und Fotos. Wir erstellen die BnD, Sie reichen sie in „Meine KfW“ ein.

Jetzt beauftragen

Voraussetzungen

Passt das Angebot zu Ihrem Vorhaben?

Das Richtige für Sie, wenn …

  • Sie Eigentümer/in eines bestehenden Wohngebäudes oder einer Eigentumswohnung sind,
  • eine förderfähige Heizung geplant ist – zum Beispiel eine Wärmepumpe, Biomasseheizung, Solarthermie oder der Anschluss an ein Wärmenetz,
  • das Angebot Ihres Fachbetriebs vorliegt,
  • die Arbeiten noch nicht begonnen haben,
  • Sie eine fossile Heizung ersetzen – etwa Öl, Gas, Kohle oder Nachtspeicher.

Sprechen Sie uns vorher an, wenn …

  • die Arbeiten schon begonnen haben – dann ist eine Förderung meist nicht mehr möglich,
  • es um das Gemeinschaftseigentum einer WEG geht – dann stellt die Verwaltung den Antrag,
  • das Gebäude jünger als fünf Jahre ist,
  • Sie als Unternehmen vermieten – dafür gibt es das KfW-Programm 459,
  • Sie eine bereits erneuerbare Heizung ersetzen (z. B. alte Wärmepumpe) – hier verschärft der Bund die Förderung ab dem 1. Quartal 2027.
Kostenlos nachfragen

Das brauchen Sie für das Formular

  • Angebot des Fachbetriebs – mit allen Positionen, auch Nebenarbeiten
  • Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung
  • Angaben zur alten Heizung – Art und Baujahr, am einfachsten ein Foto vom Typenschild
  • Kontakt Ihres Fachbetriebs – Name, E-Mail und Telefon für Rückfragen zum Angebot
  • Wohnfläche und Anzahl der Wohneinheiten
  • Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen – Durchschnitt aus 2023 und 2024, für den Einkommensbonus (steht im Steuerbescheid)
  • Minderjährige Kinder im Haushalt – senken das anrechenbare Einkommen einmalig um 10.000 €

Worauf es ankommt

Diese Fehler kosten die Förderung

Die meisten abgelehnten oder gekürzten Zuschüsse haben dieselben Ursachen. Alle lassen sich vor dem Antrag vermeiden.

  1. Vor der Zusage angefangen

    Mit dem Einbau darf erst begonnen werden, wenn die Zusage der KfW vorliegt. Angebote einholen und planen dürfen Sie vorher.

  2. Vertrag ohne Bedingung

    Der Vertrag mit dem Fachbetrieb braucht eine aufschiebende oder auflösende Bedingung, gebunden an die KfW-Zusage, und ein voraussichtliches Umsetzungsdatum. Ein bloßes Rücktrittsrecht reicht nicht.

  3. Kosten zu knapp angesetzt

    Nach Erstellung der BzA lassen sich höhere Kosten nicht mehr geltend machen. Notwendige Nebenarbeiten wie Elektroarbeiten, Heizkörper oder die Entsorgung der alten Anlage gehören mit ins Angebot.

  4. Alte Heizung läuft weiter

    Den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es nur, wenn danach nicht mehr fossil geheizt wird – das gilt auch für Hybridgeräte mit Gaskessel.

  5. Falsche Person stellt den Antrag

    Den Antrag stellt die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst in „Meine KfW“. Eine Vollmacht für Dritte lässt die KfW bei Privatpersonen nicht zu.

  6. Wir prüfen das für Sie

    Bevor wir die BzA erstellen, gehen wir Kosten, Boni und Vertrag mit Ihnen durch – und nach dem Einbau erstellen wir die BnD. Alles für 299 €.

    Jetzt beauftragen

Beauftragen

Heizungsförderung beantragen – so beauftragen Sie uns

Erst bezahlen, dann Angaben machen: So können wir sofort loslegen, sobald Ihr Formular eingeht.

  1. Per PayPal bezahlen

    Festpreis 299 € für BzA, Ausfüllhilfe und BnD – sicher über PayPal.

  2. Link zum Formular erhalten

    Nach der Zahlung senden wir Ihnen den Link zum Online-Formular per E-Mail, in der Regel am selben Werktag.

  3. Formular ausfüllen

    Ca. 10 Minuten: Heizung und Gebäude angeben, Angebot und Vertrag hochladen. Die BzA folgt meist in 1–2 Werktagen.

299 € Festpreis inkl. USt. · BzA + BnD

Jetzt mit PayPal bezahlen

Sie werden zu PayPal weitergeleitet. Bitte bezahlen Sie mit der E-Mail-Adresse, an die wir den Formular-Link senden sollen.

Unsicher, ob Ihr Vorhaben passt? Fragen Sie vorher kostenlos nach – wir sagen Ihnen auch, wenn es sich nicht lohnt.

Häufige Fragen zur KfW-Heizungsförderung

Brauche ich die BzA zwingend?

Ja. Ohne die BzA-ID lässt sich der Antrag auf den KfW-Zuschuss 458 im Kundenportal „Meine KfW“ nicht abschicken. Die BzA ist deshalb immer der erste Schritt – noch vor dem Antrag und vor Beginn der Arbeiten.

Kann mein Heizungsbauer die BzA nicht auch erstellen?

Doch – viele Fachbetriebe tun das. Sinnvoll ist unser Angebot, wenn Ihr Fachbetrieb keine BzA erstellt, wenn Sie eine unabhängige Prüfung von Kosten und Boni möchten oder wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Antrags wünschen. Die Ausfüllhilfe für „Meine KfW“ bekommen Sie bei uns immer dazu.

Was kostet das – und ist das Honorar förderfähig?

Bei uns kosten BzA, Ausfüllhilfe und BnD zusammen 299 € (Festpreis, inkl. Umsatzsteuer). Das Honorar zählt bei der Heizungsförderung zu den förderfähigen Kosten und wird mit dem Fördersatz Ihrer Heizung bezuschusst – solange der Förderhöchstbetrag von 28.000 € nicht ausgeschöpft ist. Bei 30 % Grundförderung sind das 89,70 €. Wir tragen den Betrag in Ihre Ausfüllhilfe ein.

Warum stellen Sie den Antrag nicht für mich?

Bei der Heizungsförderung für Privatpersonen muss die Eigentümerin oder der Eigentümer den Antrag selbst in „Meine KfW“ stellen – eine Vollmacht für Dritte lässt die KfW nicht zu. Mit unserer Ausfüllhilfe übertragen Sie die Werte Feld für Feld. Das dauert in der Regel nur wenige Minuten.

Meine Gasheizung ist jünger als 20 Jahre – gibt es trotzdem Förderung?

Ja. Die Grundförderung erhalten Sie unabhängig vom Alter der alten Heizung, bei selbstgenutztem Wohneigentum gegebenenfalls auch den Einkommensbonus. Nur den Klimageschwindigkeitsbonus gibt es bei Gas-Zentralheizungen erst ab 20 Jahren Betrieb – bei Öl-, Kohle-, Gasetagen- und Nachtspeicherheizungen dagegen unabhängig vom Alter.

Muss die alte Heizung komplett raus?

Für den Klimageschwindigkeitsbonus ja: Nach dem Tausch darf das Haus nicht mehr mit Öl oder Gas beheizt werden – auch nicht über den Kessel einer Hybridheizung. Ob die alte Anlage für die Grundförderung als Zweitheizung bleiben darf, hängt vom Einzelfall ab. Das prüfen wir anhand Ihrer Angaben.

Wie hoch ist der Zuschuss?

Die Grundförderung beträgt 30 %. Wer selbst im Haus wohnt, kann den Klimageschwindigkeitsbonus (16 %, ab 01.02.2027 12 %) und einen Einkommensbonus erhalten: 40 % bis 30.000 €, 30 % bis 40.000 € und 10 % bis 50.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen. Mit minderjährigem Kind wird das Einkommen einmalig um 10.000 € gesenkt.

Gedeckelt ist der Fördersatz bei 80 % für die niedrigste Einkommensstufe und sonst bei 70 %. Gefördert werden bis zu 28.000 € Kosten für die erste Wohneinheit – im Einfamilienhaus also bis zu 22.400 € Zuschuss. Mehr zu allen Sätzen auf unserer Seite zur Heizungsförderung.

Lohnt es sich, jetzt zu beantragen?

Ja. Ab dem 01.02.2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus von 16 % auf 12 % und die förderfähigen Kosten sinken um 750 € auf 27.250 €. Danach geht es alle sechs Monate weiter nach unten. Maßgeblich ist der Tag, an dem Sie den Antrag stellen – nicht der Einbau.

Wie läuft die Bezahlung ab?

Sie bezahlen den Festpreis von 299 € vorab über PayPal. Danach erhalten Sie von uns per E-Mail den Link zum Online-Formular, in der Regel am selben Werktag. Dort machen Sie Ihre Angaben und laden Angebot und Vertrag hoch. Die Rechnung senden wir Ihnen per E-Mail.

Wie schnell erhalte ich die BzA?

Nach Zahlungseingang und vollständig ausgefülltem Formular in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen. Fehlt etwas, melden wir uns direkt bei Ihnen.

Was passiert nach dem Einbau?

Sie senden uns die Schlussrechnung und Fotos der neuen Anlage. Wir prüfen die Umsetzung und erstellen die „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) – sie ist im Festpreis enthalten. Die BnD reichen Sie zusammen mit den Rechnungen in „Meine KfW“ ein, danach zahlt die KfW den Zuschuss aus. Für die Umsetzung haben Sie 36 Monate Zeit.

Was, wenn mein Vorhaben nicht förderfähig ist?

Wir prüfen Ihr Vorhaben, bevor wir die BzA erstellen. Stellt sich heraus, dass es nicht förderfähig ist, sagen wir Ihnen das direkt – und nennen Ihnen, was sich am Angebot ändern müsste.

Rechtlicher Hinweis

Die Bestätigung zum Antrag (BzA), die Ausfüllhilfe und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) werden auf Grundlage der Angaben und Unterlagen erstellt, die Sie uns übermitteln – bitte prüfen Sie diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit.

Der Festpreis wird vorab über PayPal bezahlt. Mit der Bearbeitung beginnen wir, sobald die Zahlung eingegangen ist und Ihre Angaben im Online-Formular vorliegen.

Den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“ stellen Sie als Antragsteller selbst. Energie Planwerk ist nicht am Antragsverfahren beteiligt und hat keinen Einfluss auf die Entscheidung der KfW über Ihren Zuschuss.

Die Angaben zu Fördersätzen und Förderfähigkeit geben die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) und des KfW-Zuschusses 458 in der seit 21.07.2026 geltenden Fassung wieder (Stand: Oktober 2026). Die Sätze sinken ab dem 01.02.2027 halbjährlich; maßgeblich sind die Bedingungen am Tag Ihrer Antragstellung. Die Angaben ersetzen keine verbindliche Auskunft der KfW.