Unsere Leistungen

Fördermittelberatung in Mainz – wir holen für Sie raus, was drin ist

Die Förderlandschaft im energetischen Bauen und Sanieren ist komplex – aber voller Chancen. Wer sich auskennt, kann mehr herausholen. Wir behalten den Überblick und sorgen dafür, dass Sie die passenden Fördermittel für Ihr Vorhaben erhalten.

  • BAFA
  • KfW
  • iSFP-Bonus
  • Regionale Programme
Jetzt Förderchancen prüfen
Zwei Mitarbeiterinnen von Energie Planwerk prüfen gemeinsam Förderunterlagen am Bildschirm

Was unsere Fördermittelberatung für Sie leistet

  • Analyse Ihrer Ausgangssituation Welche Maßnahmen sind geplant? Was ist technisch und wirtschaftlich sinnvoll? Wir analysieren Ihr Vorhaben mit geschultem Blick.
  • Abgleich mit Förderprogrammen Wir prüfen, welche Förderungen für Ihr Projekt infrage kommen – und wie sich diese miteinander kombinieren lassen.
  • Antragstellung und Nachweise Wir übernehmen die Kommunikation mit den Förderstellen, stellen die Anträge fristgerecht und liefern alle nötigen Unterlagen.
  • Strategische Beratung Wir zeigen Ihnen, wie Sie durch vorausschauende Planung – etwa über einen iSFP oder die Effizienzhaus-Klasse – deutlich mehr Förderung erreichen.
Zwei Mitarbeiterinnen von Energie Planwerk gleichen Förderprogramme am Bildschirm ab

Diese Förderprogramme decken wir ab

Förderung ist kein einzelner Topf, sondern eine Reihe von Programmen mit unterschiedlichen Trägern, Fristen und Bedingungen. Wir prüfen, welche für Ihr Vorhaben infrage kommen – und in welcher Reihenfolge sie beantragt werden müssen.

BAFA

Einzelmaßnahmen

Für alle, die ihr Haus Schritt für Schritt sanieren: Dämmung, Fenster, Lüftung oder Heizungsoptimierung werden einzeln bezuschusst. Das Geld kommt als direkter Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen. Die anrechenbaren Kosten sind je Wohneinheit gedeckelt.

KfW

Effizienzhaus-Sanierung

Wenn das Gebäude in einem Zug auf einen deutlich besseren Stand kommt. Gefördert wird über einen zinsgünstigen Kredit, von dem ein Teil erlassen wird – der Tilgungszuschuss. Je besser die erreichte Stufe, desto größer dieser Anteil.

KfW

Heizungsförderung

Für den Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien. Grundförderung plus mögliche Boni, etwa beim Ersatz einer alten Öl- oder Gasheizung oder bei geringerem Haushaltseinkommen. Auch hier gilt eine Obergrenze für die anrechenbaren Kosten.

BAFA

Sanierungsfahrplan und iSFP-Bonus

Der individuelle Sanierungsfahrplan ordnet Ihre Maßnahmen in eine sinnvolle Reihenfolge. Er wird selbst bezuschusst – und erhöht zusätzlich den Fördersatz für die darin enthaltenen Einzelmaßnahmen. Wer ohnehin mehrere Schritte plant, sollte mit ihm anfangen.

Welche Kombination im Einzelfall am meisten bringt, hängt von Gebäude, Budget und Reihenfolge ab. Genau das rechnen wir im Erstgespräch durch.

Regionale Programme

Förderung in Rheinland-Pfalz und Hessen

Neben den Bundesprogrammen gibt es Förderung von Ländern, Kommunen und teilweise von Stadtwerken. Sie ist meist kleiner, aber sie lässt sich ergänzend nutzen – und sie wird regelmäßig übersehen, weil bundesweite Vergleichsportale sie nicht abbilden.

Rheinland-Pfalz

Das Land fördert über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) mit Sitz in Mainz. Für die Modernisierung selbst genutzten Wohneigentums gibt es ein zinsgünstiges Darlehen, zu dem unter bestimmten Voraussetzungen ein Tilgungszuschuss kommen kann. Die Förderung ist an Einkommensgrenzen gebunden und auf selbst genutztes Wohneigentum beschränkt – ob sie für Sie infrage kommt, klären wir gleich im Erstgespräch.

Hessen

Hier sind wir offen: Auf Landesebene ist für selbst nutzende Eigenheimbesitzer wenig zu holen. Die Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) verbilligt Zinsen vor allem im Mietwohnungsbau und bietet ein eigenes Darlehen für Photovoltaikanlagen an. Der regionale Hebel liegt in Hessen deshalb weniger beim Land als bei den Kommunen.

Kommunen und Stadtwerke

Einzelne Städte legen eigene Programme auf – von Zuschüssen für Photovoltaik und Dachbegrünung bis zu Modernisierungsboni für Sanierungen ab einem bestimmten Effizienzhaus-Standard. Die Bedingungen unterscheiden sich von Ort zu Ort erheblich, und viele Programme sind zeitlich oder budgetär begrenzt. Wir prüfen für Ihre Gemeinde, was aktuell verfügbar ist, und ob es sich mit der Bundesförderung kombinieren lässt.

Landes- und Kommunalprogramme werden häufiger angepasst als die Bundesförderung. Die Angaben geben den Stand der jeweiligen Programmbedingungen wieder und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Förderstelle.

Häufige Fragen zur Fördermittelberatung

Wann muss der Förderantrag gestellt werden?

Vor Beginn der Maßnahme – und zwar bevor Sie einen verbindlichen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließen. Wer den Handwerker beauftragt und sich erst danach um die Förderung kümmert, verliert sie vollständig. Das ist der mit Abstand häufigste und teuerste Fehler.

Deshalb ist der richtige Zeitpunkt für ein Gespräch dann, wenn Sie Angebote einholen – nicht, wenn Sie eines annehmen wollen.

Was kostet die Fördermittelberatung?

Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich. Darin klären wir, welche Programme infrage kommen und was sie für Ihr Vorhaben bedeuten. Erst wenn Sie uns mit der Beratung und Antragstellung beauftragen, entstehen Kosten – zu einem Betrag, den wir Ihnen vorher nennen.

Ist die Beratung selbst förderfähig?

In Teilen ja. Für die Energieberatung von Wohngebäuden gibt es eine eigene Bundesförderung, die einen Anteil der Beratungskosten übernimmt. Und die Kosten für die energetische Baubegleitung durch einen Energieeffizienz-Experten sind nach den Förderrichtlinien anteilig förderfähig.

Ein erheblicher Teil unseres Honorars fließt damit über die Förderung zurück. Wie viel genau, hängt vom gewählten Programm ab – wir rechnen es Ihnen vorab aus.

Lassen sich mehrere Programme kombinieren?

Ja, aber nicht doppelt für dieselbe Maßnahme. Sie können etwa die Heizung über das eine Programm fördern lassen und die Dämmung über ein anderes – dieselbe Fassade jedoch nicht zweimal abrechnen.

Welche Aufteilung im Einzelfall am meisten bringt, ist Rechenarbeit: Manchmal lohnt sich die größere Lösung mit Kredit, manchmal die Summe mehrerer Einzelzuschüsse. Genau das prüfen wir, bevor Sie sich festlegen.

Wie lange dauert es bis zur Förderzusage?

Die Bearbeitungszeit liegt bei der jeweiligen Förderstelle und schwankt je nach Programm und Auslastung. Wir sorgen dafür, dass der Antrag vollständig eingeht – unvollständige Anträge sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

Was passiert, wenn der Antrag abgelehnt wird?

Die Entscheidung liegt allein bei der Förderstelle – einen Anspruch auf Bewilligung können wir nicht zusichern. Wir prüfen vorab, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, damit es gar nicht erst dazu kommt.

Falls ein Antrag abgelehnt wird, sehen wir uns die Begründung an und prüfen, ob sich der Mangel beheben lässt oder ob ein anderes Programm der passendere Weg ist.

Ihr Vorteil mit Energie Planwerk

  • Weniger Bürokratie Wir kümmern uns um Anträge, Fristen und Nachweise – Sie müssen sich nicht in Richtlinien einarbeiten.
  • Erfahrene Praktiker, keine Theoretiker Unsere Energieberater kommen aus der Praxis: Dachdecker, Planer und Ingenieure, die Gebäude nicht nur auf dem Papier kennen.
  • Alle Förderoptionen im Blick Wir prüfen, welche Programme sich sinnvoll kombinieren lassen – und in welcher Reihenfolge sie beantragt werden müssen.
  • Klare Empfehlungen, transparente Kommunikation Sie wissen jederzeit, was möglich ist – und was nicht. Auch dann, wenn eine Maßnahme sich nicht rechnet.
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Das Team von Energie Planwerk im Gespräch am Besprechungstisch

Wissen Sie, welche Förderung Ihnen zusteht?

Wir prüfen Ihr Vorhaben kostenlos und unverbindlich – bevor Sie Aufträge vergeben.

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Rechtlicher Hinweis

Die Entscheidung über einen Förderantrag liegt allein bei der jeweiligen Förderstelle, etwa dem BAFA oder der KfW. Wir beraten Sie zu den Programmen, bereiten Anträge vor und begleiten das Verfahren – einen Anspruch auf Bewilligung oder auf eine bestimmte Fördersumme können wir daraus nicht ableiten.

Angaben zu Fördersätzen, Programmen und Voraussetzungen geben den Stand der jeweils genannten Richtlinie wieder. Förderbedingungen werden regelmäßig geändert; maßgeblich ist die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige Fassung.

Bitte beachten Sie, dass Förderanträge in der Regel vor Beginn der Maßnahme und vor Abschluss verbindlicher Liefer- oder Leistungsverträge gestellt werden müssen. Sprechen Sie uns daher möglichst früh an – idealerweise, bevor Sie Angebote annehmen.