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Drei Förderwege für Nichtwohngebäude – welcher passt zu Ihrem Objekt?

Energiekosten sind bei Gewerbeimmobilien ein Betriebskostenfaktor, der sich planbar senken lässt. Für die Sanierung und den Neubau von Nichtwohngebäuden gibt es drei verschiedene Förderwege – über die KfW und das BAFA. Wir prüfen, welcher für Ihr Objekt passt, und rechnen durch, was er bringt.

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Förderung prüfen lassen

Wir stimmen die Maßnahmen so ab, dass Ihr Betrieb weiterlaufen kann – und sagen Ihnen vorab, welche Bauphasen sich nicht ohne Einschränkung umsetzen lassen.

Gewerbegebäude mit Photovoltaikanlage auf dem Flachdach

Drei Förderwege – welcher passt zu Ihrem Objekt?

Je nachdem, ob Sie ein bestehendes Gebäude sanieren, neu bauen oder nur einzelne Maßnahmen umsetzen wollen, greift ein anderes Programm. Sie unterscheiden sich nicht nur in der Höhe, sondern auch in der Form: Kredit oder direkter Zuschuss.

Bestandsgebäude

Sanierung zum Effizienzgebäude

Wenn Sie ein bestehendes Gebäude umfassend auf einen besseren energetischen Stand bringen.

Gefördert werden

  • Dämmung von Dach, Fassade und Boden
  • Austausch von Fenstern und Außentüren
  • Heizungs-, Lüftungs- und Klimatechnik
  • Nutzung erneuerbarer Energien
  • Umfeldmaßnahmen wie Rückbau und Entsorgung

Form der Förderung: zinsgünstiger Kredit, von dem ein Teil erlassen wird. Wie groß dieser Teil ist, hängt von der erreichten Effizienzstufe ab.

Neubau

Klimafreundlicher Neubau

Wenn Sie neu bauen und dabei die geforderten Standards einhalten.

Voraussetzungen

  • Mindestens Effizienzgebäude-Standard 40
  • Keine fossilen Energieträger zur Beheizung
  • Optional eine Zertifizierung als nachhaltiges Gebäude

Form der Förderung: Kredit mit langen Laufzeiten und günstigen Zinsen. Der Betrag ist je Quadratmeter Nutzfläche und insgesamt gedeckelt.

Einzelne Schritte

Einzelmaßnahmen am Gewerbeobjekt

Wenn eine Komplettsanierung nicht infrage kommt und Sie gezielt einzelne Punkte angehen.

Gefördert werden

  • Dämmung einzelner Bauteile
  • Austausch von Fenstern oder Türen
  • Lüftungsanlagen und Gebäudeautomation
  • Heizungsoptimierung oder -austausch, etwa Wärmepumpe, Biomasse oder Solarthermie

Form der Förderung: direkter Zuschuss – kein Kredit, keine Rückzahlung.

Kombinierbar – aber nicht doppelt

KfW- und BAFA-Programme lassen sich nebeneinander nutzen, jedoch nicht für dieselbe Maßnahme. Wer die Fassade über den einen Weg fördern lässt, kann sie nicht zusätzlich über den anderen abrechnen. Welche Aufteilung für Ihr Vorhaben am meisten bringt, ist Rechenarbeit – und der Punkt, an dem sich die Beratung am deutlichsten auszahlt.

Förderung prüfen lassen

Was Sie vorher wissen sollten

  • Erst beantragen, dann beauftragen Der Förderantrag muss vorliegen, bevor Sie Liefer- oder Leistungsverträge abschließen. Im gewerblichen Umfeld wird oft früh verbindlich vergeben – ist der Auftrag erteilt, lässt sich die Förderung nicht mehr nachholen.
  • Mindestalter des Gebäudes Sanierungsprogramme setzen voraus, dass das Gebäude eine bestimmte Zeit in Betrieb ist. Bei jüngeren Objekten kommen andere Wege infrage – das klären wir vorab.
  • Einbindung gelisteter Fachleute ist Pflicht Ein großer Teil der Programme verlangt, dass ein in der Expertenliste des Bundes geführter Energieeffizienz-Experte Planung und Nachweise begleitet. Ohne diese Einbindung wird der Antrag nicht bearbeitet.
  • Die erreichte Stufe bestimmt die Höhe Je besser der energetische Endzustand, desto höher fällt die Förderung aus. Ob die nächsthöhere Stufe wirtschaftlich sinnvoll ist, lässt sich nur rechnen – manchmal kostet der letzte Schritt mehr, als er an Förderung einbringt.

Die Angaben geben den Stand der jeweils genannten Förderrichtlinie wieder und ersetzen keine verbindliche Auskunft der Förderstelle. Die Entscheidung über den Antrag liegt bei KfW beziehungsweise BAFA.

Was ist für Ihr Objekt drin?

Wir prüfen die Förderwege und rechnen durch, was sie bringen – bevor Sie Aufträge vergeben.

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