Förderung für den Heizungstausch

Heizungsförderung: neue Heizung mit bis zu 70 % Zuschuss

Ihre alte Heizung soll raus, und Sie fragen sich, was der Staat dazugibt? Für den Umstieg auf eine Heizung mit erneuerbaren Energien gibt es einen Zuschuss der KfW, den Sie nicht zurückzahlen müssen. Wir rechnen Ihnen aus, wie hoch er in Ihrem Fall ausfällt – und kümmern uns um den Antrag.

  • Wärmepumpe
  • Pelletheizung
  • Solarthermie
  • Wärmenetz
Heizungsförderung prüfen lassen

Den Höchstsatz erreicht nicht jeder Haushalt – er setzt bestimmte Voraussetzungen voraus, und die anrechenbaren Kosten sind gedeckelt. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, mit welcher Summe Sie tatsächlich rechnen können.

Wärmepumpe an der Außenwand eines Einfamilienhauses

Welche Heizung wird gefördert?

Gefördert wird der Einbau von Heizungen, die mit erneuerbaren Energien arbeiten. Welche davon zu Ihrem Haus passt, hängt von Gebäude, Platz und Vorlauftemperatur ab – das klären wir im Erstgespräch.

  • Wärmepumpe Der häufigste Weg. Sie braucht Platz für das Außengerät und Heizflächen, die mit niedrigeren Temperaturen auskommen – oft reichen dafür schon vorhandene Heizkörper aus, manchmal müssen einzelne getauscht werden.
  • Pellet- oder Holzheizung Sinnvoll, wenn Lagerraum vorhanden ist und Sie die Beschickung nicht stört. Für die volle Förderung gelten zusätzliche technische Anforderungen, die wir vorab prüfen.
  • Solarthermie Nutzt die Sonne für Warmwasser und Heizungsunterstützung. In der Regel keine Einzellösung, sondern Ergänzung zu einem anderen System.
  • Brennstoffzellenheizung Erzeugt Wärme und Strom gleichzeitig. Technisch anspruchsvoll und selten – kommt vor allem bei höherem Strombedarf im Haus infrage.
  • Wasserstofffähige Heizung Nur dann eine Überlegung wert, wenn Ihr Netzbetreiber die Umstellung auf Wasserstoff konkret angekündigt hat. Ohne diesen Fahrplan bleibt es ein Gasgerät.
  • Anschluss an ein Wärmenetz Häufig die einfachste Lösung, wenn in Ihrer Straße ein Netz liegt oder geplant ist: kein Platzbedarf im Haus, keine eigene Anlage zu warten.

Was nicht gefördert wird

Neue Gas- und Ölheizungen werden nicht bezuschusst. Auch die reine Reparatur einer bestehenden Anlage fällt nicht unter dieses Programm – wohl aber die Optimierung einer noch funktionierenden Heizung, die über ein anderes Programm läuft.

Außeneinheit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe neben einem Wohnhaus

Wie hoch ist die Heizungsförderung?

Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung und mehreren Boni zusammen. Ob ein Bonus für Sie gilt, hängt von Ihrer alten Heizung und Ihrer Wohnsituation ab.

  • 30 %
    Grundförderung Gilt für jede förderfähige Heizung – unabhängig von Einkommen und Vorgängeranlage.
  • + 16 %
    Klimageschwindigkeitsbonus Wenn Sie eine alte Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung ersetzen – oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung. Nur für selbst genutztes Wohneigentum.
  • + 30 %
    Einkommensbonus Bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen unter 40.000 €. Ebenfalls nur für selbst genutztes Wohneigentum.
  • 70 %
    Mehr geht nicht Auch wenn beide Boni zutreffen und rechnerisch 76 % herauskämen: Der Zuschuss ist bei 70 % gedeckelt.

Ein Rechenbeispiel

Die anrechenbaren Kosten sind auf 28.000 € je Wohneinheit begrenzt. Kostet Ihre neue Wärmepumpe 35.000 €, wird auf 28.000 € gerechnet.

Bei einem Fördersatz von 46 % – Grundförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus – wären das 12.880 € Zuschuss. Sie tragen in diesem Beispiel 22.120 € selbst.

Beispielrechnung zur Veranschaulichung. Ihren tatsächlichen Satz ermitteln wir anhand Ihrer Situation.

Wichtig: Reihenfolge einhalten

Der Antrag muss gestellt sein, bevor die Maßnahme beginnt. Er läuft über das KfW-Kundenportal „Meine KfW“. Erst wenn die Förderzusage vorliegt, darf mit dem Heizungstausch begonnen werden – wer vorher den Auftrag erteilt, verliert den Zuschuss vollständig.

Wir übernehmen den Antrag für Sie und achten darauf, dass die Reihenfolge stimmt.

Die Angaben geben den Stand der genannten Förderrichtlinie wieder und ersetzen keine verbindliche Auskunft der KfW. Die Entscheidung über den Antrag liegt bei der Förderstelle.

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Voraussetzung

Ihre Wärmepumpe muss steuerbar sein

Wer eine Wärmepumpe fördern lassen möchte, muss sicherstellen, dass sie an ein zertifiziertes Smart-Meter-Gateway angeschlossen werden kann. Vereinfacht gesagt: Die Anlage muss technisch in der Lage sein, mit dem Stromnetz zu kommunizieren.

Der Hintergrund ist, dass der Netzbetreiber die Leistung in seltenen Fällen kurzzeitig drosseln darf, wenn das Netz stark belastet ist. Ihre Heizung geht dabei nicht aus – ein gut ausgelegtes Gebäude überbrückt solche Phasen über die gespeicherte Wärme, ohne dass es im Haus spürbar kälter wird. Im Gegenzug zahlen Sie dauerhaft weniger Netzentgelte.

Praktisch müssen Sie sich darum nicht selbst kümmern: Wir achten bei der Auswahl der Anlage darauf, dass die Voraussetzung erfüllt ist, und stimmen das mit dem ausführenden Betrieb ab.

Sie planen mehr als die Heizung?

Wenn ohnehin gedämmt oder Fenster getauscht werden sollen, gibt es dafür eine eigene Förderung über das BAFA – unabhängig vom Heizungszuschuss. Reicht das Eigenkapital nicht, lässt sich zusätzlich ein zinsgünstiger Ergänzungskredit der KfW nutzen.

Was sich in welcher Reihenfolge kombinieren lässt, zeigen wir Ihnen auf der Seite Einzelmaßnahmen – oder wir rechnen es gleich für Ihr Vorhaben durch.

Digitaler Stromzähler mit Anschluss für ein Smart-Meter-Gateway

Wie viel Zuschuss bekommen Sie?

Wir rechnen es für Ihr Haus aus – kostenlos und bevor Sie einen Auftrag vergeben.

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